1. Abteilungsordnung

Mitgliedschaft in der Tennisabteilung

Die Mitgliedschaft regelt die Satzung des TSV Over/Bullenhausen. Die Tennisabteilung ist eine ihm untergeordnete Abteilung.

2. Abteilungsbeitrag

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. Tag des Quartals in dem sie beantragt wird.

3. Spielordnung

Allgemeiner Spielbetrieb

Spielberechtigt sind nur Mitglieder der Tennisabteilung des TSV Over/Bullenhausen. Die Regelung des Spielbetriebes erfolgt durch Eintragung in das Belegungsbuch.

Eine Reservierung ist nur für die ausgewiesenen Plätze möglich. Es darf pro Mitglied nur eine Reservierung vorgenommen werden. Erst nach Beendigung des Spieles darf eine erneute Eintragung erfolgen.

Die ausgewiesenen „freien Plätze“ können nur von anwesenden Spielern jeweils für eine Stunde belegt werden. Sollten die Plätze nicht ausgelastet sein, so kann die Spielzeit für alle Plätze verlängert werden. Dieses Recht erlischt jedoch, wenn ein Platz von Spielern beansprucht wird, die bisher keine Spielmöglichkeiten hatten.

Spielberechtigt ist man nur nach Eintragung in das Belegungsbuch.

Passive Mitglieder

Passive Mitglieder sind nicht spielberechtigt. Ein Spielen auf der Anlage führt zur sofortigen Vollmitgliedschaft.

Gäste

Ehemaligen Mitgliedern ist nur nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung das Spielen mit Gastmarke gestattet.

Für das Spielen mit Gästen gilt folgende Regelung:

Nach Reservierung und Einkleben einer Gastmarke kann ein Spieler mit einem Gast den Platz benutzen. Die Gastmarke ist nach Einkleben durch Unterschrift zu entwerten.

Aus versicherungsrechtlichen Gründen muss der Gast Mitglied eines Sportvereines sein.

Gastmarken können im Sporthaus Kirsch erworben werden.

Der Preis für die Gastmarke beträgt für Erwachsene Spieler € 5,00 und für Jugendliche € 2,00.

Für das Kleben der Gastmarke und die tennisgerechte Ausstattung (vor allem Schuhwerk) des Gastes ist das Mitglied verantwortlich.

Zwischen den Vereinen Hittfeld, Fleestedt, Meckelfeld und Over/Bullenhausen wurde folgende Kooperation beschlossen:

Gastspieler aus diesen Vereinen können mit einem Vereinsmitglied zusammen kostenlos auf dessen Tennisanlage spielen.

4. Platzordnung

Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. Jeder Spieler ist zur Platzpflege verpflichtet. Bei trockener Witterung ist  v o r  Spielbeginn der Platz zu sprengen.

Nach Beendigung des Spieles ist der Platz abzuziehen und zwar die g e s a m t e  F l ä c h e. Unebenheiten, die während des Spieles verursacht werden, sind umgehend zu beseitigen.

Für die Erhaltung und Pflege wird eine Sperrung von Plätzen vorbehalten.

 

Stand 15.01.2011